Eheschließung
Die Ehe verändert die finanzielle und steuerliche Situation
Vor kurzem habe ich standesamtlich geheiratet und mich daher auch mit den einhergehenden Veränderungen beschäftigt. Besonders interessant ist für mich an dieser Stelle natürlich der finanzielle und steuerliche Aspekt. Hier seien Sparerfreibetrag, Steuerklassen, Versicherungen, Gehaltserhöhung, Ehevertrag, Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie das Ehegattensplitting genannt. Aber auch die Hochzeit an sich ist ein enormer Kostenfaktor. Auf einschlägigen Seiten steht, dass eine Hochzeit in Deutschland durchschnittlich 13.000€ kostet. In den USA sind es in etwa doppelt so hohe Kosten. Viele haben dieses Geld gar nicht liquide zur Verfügung und müssen Vermögenswerte verkaufen oder sogar einen Kredit aufnehmen. Wer meinen Investitionsleitfaden gelesen hat, weiß, dass Kredite für Verbindlichkeiten tabu sind und diese einen großen finanziellen Rückschritt bedeuten.
Es liegt immer an einem selber, wie groß, wie luxuriös und und und alles sein muss. Letztlich ist es der Tag des Brautpaares und nicht der Tag der Gäste. Aus diesem Grund wird meine Hochzeitsfeier auch in kleinerem Rahmen, aber außerhalb von Deutschland stattfinden. Nicht aus Kostengründen, sondern weil ich bzw. wir es gerne so wollen. Sparen werde ich durch diese Entscheidung leider gar nichts, eher im Gegenteil. Aber es ist genau das, was wir uns vorstellen.
Sparerfreibetrag
Mit dem Sparerfreibetrag vermeidest Du Abgeltungssteuern auf Kapitalerträge
Der Sparerfreibetrag beträgt bei Singles 801€ und bei Ehepaaren 1.602€. Das wäre auch schon der ganze Trick an der Sache. Grundsätzlich kannst Du einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen und diese berücksichtigt Deinen Freibetrag bei den steuerlichen Abzügen auf Deine erzielten Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen etc.). Die Kapitalerträge sind also bis 801€ steuerfrei und erst ab 802€ werden die Kapitalerträge mit den 25% Abgeltungssteuer (Plus Soli und ggf. KiSt) besteuert. Ab dem Jahr 2023 will die Bundesregierung den Betrag sogar auf 1.000€ bzw. 2.000€ erhöhen.
Nun bin ich verheiratet und rede ganz offen über meine finanzielle Situation mit meiner Frau und sie auch über ihre. Daher weiß ich, dass ich meinen Freibetrag von 801€ mittlerweile voll ausschöpfe, sie hingegen nicht. Durch die Ehe kann ich nun einen Teil ihres Freibetrages nutzen und werde bei meinen Banken einen Freibetrag von insgesamt 1.300€ einreichen. Das sind zusätzliche 500€, die ich steuerfrei einnehmen kann. Das ergibt noch mal einen richtigen Sprung für meine Dividendeneinnahmen! Aus dem Grund ist es wichtig, sich die Jahressteuerbescheinigungen der Banken anzugucken und zu überprüfen, ob der Freistellungsauftrag ideal ausgenutzt wurde. Das empfiehlt sich generell jedes Jahr – egal ob verheiratet oder nicht.
Steuerklassen
Steuerklasse 4 und 4 oder doch lieber 3 und 5?
Verheiratete Paare landen in der Regel automatisch in Steuerklasse 4, wenn beide berufstätig sind. Das bedeutet auch, dass beide Einkommen in gleicher Höhe besteuert werden. Diese Aufteilung lohnt sich demnach, wenn beide Nettoeinkommen in etwa gleich hoch sind. Sollte jedoch einer deutlich mehr verdienen (Faustformel: 10% Unterschied) als der Andere, kommen die Steuerklassen 3 und 5 ins Spiel.
Die Person mit dem niedrigeren Einkommen lässt sich mit der Steuerklasse 5 höher besteuern und erhält demnach deutlich weniger Nettoeinkommen. Allerdings muss die Person mit dem höheren Nettoeinkommen in Steuerklasse 3 weniger Steuern zahlen und unterm Strich bleibt mehr Netto übrig. Das bedeutet, dass monatlich mehr Einkommen zur Verfügung steht. Die gemeinsame Steuerschuld des gesamten Jahres ändert sich hierdurch allerdings nicht, denn bei der jährlichen Steuererklärung wird wieder alles relativiert. Jedoch steht dem Ehepaar monatlich bereits mehr Geld zur Verfügung, mit welchem produktiv gearbeitet werden kann.
Versicherungen
Familientarif oder Mitversicherung?
Mit dem Einzug eines neuen Lebenspartners kann bereits Geld gespart werden. So ist meine Frau bereits seit vielen Jahren auch über meine private Haftpflichtversicherung mitversichert. Hierzu muss nichtmal eine Eheschließung vollzogen worden sein, sondern Lebenspartnerschaft reicht oftmals aus. So bezahle ich nur minimal mehr, insgesamt sparen wir allerdings eine ganze Versicherung für sie. Das gleiche funktioniert in der Regel auch bei Auslandsreisekrankenversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen.
Eine weitere Änderung ergibt sich bei der Ehe in der Regel bei dem „Begünstigten“ bei Kapital-/Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeit-/Renten-/Unfallversicherungen. Im Normalfall steht hier ein Familienangehöriger wie die Eltern oder die/der Schwester/Bruder. An dieser Stelle sollte nun der Ehepartner eingetragen werden. Unabhängig hiervon müssen alle Verträge bei einer Änderung des Nachnamens sowieso noch mal aktualisiert werden.
Gehaltserhöhung?
Heiraten und automatisch mehr Geld verdienen?
Das gibt es wirklich! Aber dieser Vorteil ist in der Regel nur den Beamten vorbehalten. Bei den Beamten des Landes NRW gibt es den Familienzuschlag Stufe 1, welcher sich aus dem Familienstand ergibt sowie den Familienzuschlag Stufe 2, der sich aus einem kinderbezogenen Teil ergibt. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht. Die Besoldungstabelle für den Familienzuschlag kannst Du hier auf der Seite der Finanzverwaltung NRW einsehen.
Nice 2 know: Du kennst einen Beamten und willst wissen wie viel er verdient? Die Besoldungstabellen sind öffentlich einsehbar. Ein Polizeikommissar(anwärter) in NRW verdient beispielsweise in seiner Ausbildung 1.355€ (A9). Frisch nach der Ausbildung verdient er bereits 2.800€ (siehe hier). Es handelt sich hierbei zwar um Bruttowerte, allerdings müssen die Beamten keine Sozialbeiträge leisten (weil das Land sie versichert bzw. sie sich privat versichern müssen). Hierdurch wird vom Bruttowert nicht viel abgezogen, um auf den Nettobetrag zu kommen. Anders hingegen verhält es sich bei den Erwerbstätigen in der freien Wirtschaft, wo schnell mal 35-40% abgezogen werden.
Bleiben wir bei dem Beispiel des Polizisten in der Besoldungsgruppe A9: Verheiratete Besoldungsberechtigte erhalten demnach den Familienzuschlag der Stufe 1. Das ist ein Zuschlag von 148,52€, nur weil man verheiratet ist.
Ehevertrag?
Unromantisches Thema? Einen Großteil seines Vermögens zu verlieren ist aber auch unsexy!
Durch die Eheschließung entstehen grundsätzlich keine Verschiebungen der Vermögenswerte. Jeder behält das Vermögen, welches bei Eheschließung zur Verfügung stand. Sollte es jedoch zum Ende der Ehe kommen, spielen unter Anderem Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich eine Rolle. Eine Scheidung passiert bei Anderen, aber nicht bei Dir? Die Scheidungsquote lag im Jahr 2020 immer noch bei 38%!
Wenn einer der Partner innerhalb der Ehezeit einen größeren Vermögenszuwachs als der Andere erzielt, ist dieser übermäßige Zugewinn auszugleichen (Zugewinnausgleich). Dieser Ausgleich beträgt die Hälfte der Differenz zwischen dem Zugewinn beider Parteien. Und das kann eine enorme Summe sein, wenn der Optionshandel richtig umgesetzt wird ;-). Lies hierzu meinen Beitrag über meine 5 größten Einkommensquellen oder erlerne direkt den Optionshandel durch die Informationen auf meiner Seite.
Aber nicht nur der Zugewinn wird aufgeteilt, sondern auch Versorgungsbezüge werden ausgeglichen (Versorgungsausgleich). Ansprüche aus gesetzlichen Renten oder Pensionen werden zusammengerechnet und geteilt. Aus diesem Grund sollte gut überlegt werden, ob ein Ehevertrag abgeschlossen werden soll. In diesem können solche Sachen bereits im Vorfeld harmonisch geklärt werden und kommen nicht erst beim meist unharmonischen Ende der Ehe auf den Tisch.
Schenkung-und Erbschaftssteuer?
Steuern sparen ist des Deutschen liebstes Hobby
Ein Erbe muss seit 1906 in Deutschland versteuert werden. Eine Erbschaftssteuer fällt immer dann an, wenn sogenanntes Inlandsvermögen übertragen wird. Hierbei spielen Wert des Erbes bzw. der Schenkung, Verwandtschaftsverhältnis, Steuerklasse und Steuerfreibeträge eine Rolle. Grundsätzlich gilt, dass je höher der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist der Freibetrag. Als Ehepartner hat man aktuell 500.000€ als Freibetrag. Nichtverheiratete hingegen lediglich einen Freibetrag von 20.000€. Dieser Betrag kann alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden.
Ehegattensplitting?
Jeder für sich oder doch lieber eine gemeinsame Steuererklärung?
In den meisten Fällen ergibt es steuerlich Sinn, die Steuererklärung gemeinsam zu erklären bzw. veranlagen. Hierbei wird das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert, die hierauf anfallende Einkommenssteuer berechnet und diese Steuerschuld anschließend verdoppelt. Dieser Vorteil wird umso größer, je stärker die Einkommensunterschiede der Partner sind. Das liegt überwiegend an dem progressiven Steuertarif. Hierdurch entsteht ein Splittingvorteil gegenüber Unverheirateten.
Dieser Vorteil nimmt allerdings schnell ab oder verschwindet ganz, wenn beide Partner das gleiche Einkommen erzielen.
Fazit
Zusammenfassend…
… kann man sagen, dass bei der Eheschließung natürlich andere Gründe als diese finanziellen Aspekte eine Rolle spielen. Dennoch kommen durch Hochzeit, Hochzeitsreise, Eigentum, Kinder etc. enorme Kosten auf das Ehepaar zu und es ist definitiv kein Nachteil, wenn man über die finanziellen und steuerlichen Veränderungen aufgeklärt ist.
Allein ein Wechsel der Steuerklassen kann zu einem höheren monatlichen Einkommen führen. Und ein Ehevertrag kann vor bösen finanziellen Überraschungen schützen, sollte es nicht so laufen wie geplant. Für mich persönlich ändert der Sparerfreibetrag bei meiner Dividendenstrategie wirklich viel. Erst recht, wenn kommendes Jahr noch mal um 200€ bzw. 400€ angehoben wird. An dieser Stelle empfehle ich meine Beiträge „3 Jahre Dividendenstrategie und noch viel weiter“ und „Meilenstein: 3.000€ passives Einkommen mit der Dividendenstrategie„.
Welche Themen oder Veränderungen fallen Dir noch ein und welche Spartipps gibt es noch?
Bleib gesund und munter! Cheerio,
Alex
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Hi,
zunächst: Herzlichen Glückwunsch zur Heirat :-)
Ich persönlich halte nichts vom Steuerklassenwechsel und habe zusammen mit meiner Frau 4/4, obwohl wir stark unterschiedliche Einkommen haben. Es ist halt die Frage, wie man damit umgeht, ich finde es schöner, bei der Steuererklärung etwas zurück zu bekommen, als nachzuzahlen – wie es bei 3/5 häufiger der Fall ist.
Wir haben übrigens aus steuerlichen Gründen erst geheiratet, nachdem das letzte Jahr des Elterngeldbezuges beim zweiten Kind abgelaufen war (Stichwort: Progressionsvorbehalt). Einen Ehevertrag haben wir nicht, obwohl ich mir damals ein Buch dazu gekauft und es gelesen habe.
Liebe Grüße,
Mathias
Hey Matthias,
vielen Dank :-)!
Ich habe mich jetzt erstmal schlau gelesen, was es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich hat und das ist wirklich interessant! Vielen Dank für den Hinweis. Das ist jetzt leider zu spät mit dem später heiraten :-D Dennoch ein wichtiger Hinweis, den ich mir merken werde.
Wir haben auch keinen Ehevertrag geschlossen, obwohl ich mich auch viel damit beschäftigt habe. Manchmal siegt eben doch das Herz über den Verstand.
Viele Grüße,
Alex