Finanzdenken Highlights Website

VL? Vermögenswirksame Leistungen!

Im fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) steht geschrieben: Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Als erste Alternative wird hier folgendes genannt: „als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen“.

Der Staat (siehe weiter unten Arbeitnehmersparzulage) bzw. der Arbeitgeber schenkt dem Arbeitnehmer demnach Geld, damit dieser Wertpapiere kaufen kann? Ganz genau. Der Kauf von Wertpapiere ist allerdings nur eine Form der Förderung. Alternativ können die VL auch in einen Bausparvertrag o.ä. einfließen, sofern es der Vermögensbildung dient und im Gesetz genannt wird. Allerdings wissen alle Finanzdenker, dass der Kapitalmarkt mitunter die renditenträchtigste Form der Geldanlage ist.

Die Voraussetzungen?

  1. Es muss ein Arbeitgeber bzw. bei Beamten ein Dienstherr vorhanden sein. Auch Auszubildende ab dem 16. Lebensjahr haben Anspruch hierauf. Freiberufler und Selbstständige allerdings aufgrund des fehlenden Arbeitgebers nicht.
  2. Zudem ist die Zahlung dieser Leistung für den Arbeitgeber freiwillig. Eine Ausnahme hiervon stellt der jeweilige Tarifvertrag dar, denn in vielen Branchen sind die VL mittlerweile für den Arbeitgeber verpflichtend.
  3. Als dritte Voraussetzung muss ein passender Sparvertrag für den Arbeitnehmer existieren, welcher für die vermögenswirksamen Leistungen geeignet ist. Wie zuvor geschildert, können hierfür Bausparverträge, Banksparpläne oder Fondssparpläne in Frage kommen. Neben Fonds können natürlich auch ETFs bespart werden, allerdings gibt es hierfür nur wenige Anbieter in Deutschland.

Anbieter Finvesto

Nur wenige Anbieter für ein VL-Depot

Die gute Nachricht: Es können auch ETFs mit VL bespart werden. Die schlechte Nachricht: Du benötigst in der Regel einen neuen Broker. Die üblichen Broker wie comdirect, Trade Republic oder Scalable Broker bieten diese besondere Gattung der VL-fähigen ETFs nämlich nicht an. Das bedeutet, es muss ein neues Depot bei einer neuen Bank eröffnet werden. By the way: ich selber habe fünf Depots bei unterschiedlichen Banken und nutze jeweils immer die individuellen Vorteile.

Google schlägt einem vorrangig den Anbieter eBase vor, wenn in Deutschland nach einem VL-fähigen Depot gesucht wird. Die Produkte von eBase können allerdings – auf eigener Nachfrage – nicht direkt vom Endkunden bei eBase abgeschlossen werden. Hierfür muss der Weg über einen Finanzpartner/Vermittler gegangen werden, denn eBase fokussiert sich primär auf B2B Kunden.

Das ist jedoch kein Problem. Auch ich bin den Weg über einen Finanzvermittler gegangen, welcher den B2C Bereich abdeckt und bin somit indirekt Kunde von ebase. Für den Endkunden wird der Finanzvermittler finvesto vom eBase Support vorgeschlagen. Ein Blick ins Impressum zeigt auch wieso, denn finvesto ist eine Marke von eBase und hat sich auf den B2C Bereich spezialisiert. Die Wahl ist in Deutschland somit relativ beschränkt, wenn die VL in einen ETF-Sparplan fließen sollen. Info am Rande: Auch comdirect oder Finanztip verweisen bei dem Thema VL auf finvesto als Anbieter.

Ich bin selber bereits seit 2019 Kunde bei eBase und bin wirklich sehr zufrieden. Mein Geld wird dort in einen NASDAQ ETF investiert, jedoch gibt es auch den All-World von Vanguard oder viele hunderte weitere ETFs. (Hier ist die Liste aller ETFs) Wenn Du Dir dort ein Depot eröffnen möchtest, würde ich mich freuen, wenn Du meinen finvesto Affiliate-Link anklickst. Du gelangst direkt zur richtigen Seite und ich erhalte eine kleine Provision als Vermittler vom Anbieter.

Vermögenswirksame Leistungen

Funktionsweise?

Nachdem beispielsweise ein Depot bei finvesto eröffnet und der ETF ausgewählt worden ist, kannst Du die entsprechende Bestätigung dieses VL-Vertrages bei Deinem Arbeitgeber abgeben. Ab sofort zahlt dieser den zugesagten Betrag ein. Ein VL-Vertrag läuft in der Regel immer sieben Jahre. Hiervon sind sechs Jahre mit Einzahlungen verbunden und im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach dem siebten Jahr kannst Du frei über das Geld verfügen. Idealerweise nutzt Du das Geld weiterhin für Deine Altersvorsorge und schließt direkt einen neuen VL-Vertrag ab, um weiterhin die VL von Deinem Arbeitgeber zu erhalten.

Höhe der VL?

Die Mindestsumme für VL sind 6,65€ und die Maximalsumme sind 40€ monatlich. Als Beamter des Landes NRW erhältst Du beispielsweise nur die 6,65€. Je nach Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag erhältst Du in der freien Wirtschaft auch schon mal die vollen 40€. Du kannst entweder nur die VL von Deinem Arbeitgeber einzahlen lassen oder aber den Betrag noch eigenständig mit eigenen Mitteln erhöhen. Warum das sinnvoll sein kann, zeigt die Arbeitnehmersparzulage.




Arbeitnehmersparzulage

Geschenktes Geld vom Staat?

Der Arbeitgeber fördert mit den VL und der Staat fördert mit der Arbeitnehmersparzulage. Hiermit möchte sich der Staat ebenfalls an den Vermögenswirksamen Leistungen und somit der Vermögensbildung der Arbeitnehmer beteiligen. Auch wenn es zwei unterschiedliche Förderungen sind, sind beide miteinander verbunden. Der Unterschied liegt darin, dass die Arbeitnehmersparzulage an Einkommensgrenzen gebunden ist und von der Anlageform des VL-Vertrages abhängt.

Die Arbeitnehmersparzulage wird demnach nur unter der Voraussetzung vom Staat gezahlt, dass der Arbeitnehmer VL bekommt. Hierbei spielt es allerdings keine Rolle, ob der Arbeitgeber die VL bezahlt oder der Arbeitnehmer aus eigener Tasche. Die zweite Voraussetzung hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab. Bei der Anlageform des VL-Fondssparplans gilt der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nur, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr nicht über 20.000€ (Verheiratete: 40.000€) liegt (Stand 2022). Sind beide Voraussetzungen erfüllt, dann werden 20% der eingezahlten VL staatlich gefördert. Hier greift allerdings eine Maximalgrenze der Förderung bei VL in Höhe von 400€ (Verheiratete: 800€), sodass eine maximale Arbeitnehmersparzulage von 80€ (Verheiratete: 160€) pro Jahr möglich ist. Die förderbaren 20% Förderung ergeben bei der Maximalgrenze von 400€ die 80€ an Arbeitnehmersparzulage.

Es kann also je nach Situation Sinn ergeben, eigenständig in einen VL-Vertrag einzuzahlen, obwohl der Arbeitgeber sich nicht beteiligt. An dieser Stelle müssen nur die Einkommensgrenzen beachtet werden. Liegt der Arbeitnehmer unter diesen Grenzen, kann nämlich alternativ die staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmersparzulage erhalten werden. Zahlt hingegen der Arbeitgeber VL und das Einkommen liegt unter der Grenze, können die VL mit eigenen Mitteln aufgestockt werden, um die maximale Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

In dem Zusammenhang gibt es noch eine weitere staatliche Förderung namens Wohnungsbauprämie. Hierbei muss der VL-Vertrag allerdings ein Bausparvertrag sein und auch hier gelten Einkommensgrenzen und das ganze ist an Eigenleistungen geknüpft sowie nur bei privatem Wohnungsbau möglich.

Fazit

Zusammenfassend…

… kann man sagen, dass Du auf jeden Fall bei Deinem Arbeitgeber nachfragen solltest, ob dieser VL auszahlt. Es ist schließlich geschenktes Geld vom Arbeitgeber und wenn Du Dir dann noch ein Depot bei finvesto eröffnest, kannst Du das geschenkte Geld sogar in ETFs investieren.

Durch die Einkommensgrenzen kann es durchaus Sinn ergeben, dass Du die VL eigenständig erhöhst. So kannst Du noch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat und somit weitere 80€ erhalten. Viele Arbeitnehmer mit denen ich geredet habe, haben noch nie etwas von Vermögenswirksamen Leistungen gehört. Aus diesem Grund verschenken sie jedes Jahr wirklich viel Geld, worauf sie jedoch Anspruch haben. Mit einem Finanzdenken lebt es sich einfach sorgenfreier ;-)

Apropos Finanzdenken: Schau doch mal unter meinen Empfehlungen nach. Mittlerweile habe ich viele Kooperationen mit anderen Banken und Finanzdienstleistern, sodass ich Dir ein Startguthaben oder Boni anbieten kann. Auch an dieser Stelle wäre es ja nur clever, das geschenkte Geld mitzunehmen :-)

Ich wünsche Dir einen aufregenden Tag! Cheerio,

Alex

Disclaimer

Risikohinweis und Haftungsausschluss — unbezahlte Werbung

Der Autor ist an manchen der genannten Unternehmen beteiligt (Transparenzhinweis). Alle von mir veröffentlichen Informationen und Zahlen, Einschätzungen und Bilder sind von mir nach besten Wissen und Gewissen erstellt worden. Aufgrund dessen übernehme ich keine Gewähr, Garantie, Haftung oder Zusicherung für die Richtigkeit. Alle Beiträge stellen weder eine Anlageberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Optionen oder anderen Finanzinstrumenten dar. Das Investieren in Wertpapiere, Optionen oder anderen Finanzinstrumenten ist grundsätzlich mit Risiken behaftet und kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Bei den beworbenen Links handelt es sich um Affiliate-Links, d.h. Dir entstehen hierdurch keine Nachteile und ich erhalte lediglich eine Provision für die Vermittlung.