Intro

Finanzdenken steuern sparen2

Des Deutschen liebstes Hobby: Steuern sparen.

Wer Vermögen aufbauen möchte, der wird zwangsläufig mit dem Thema „Steuern“ konfrontiert. Spätestens dann, wenn die erste Dividende auf das eigene Konto überwiesen wird oder die ersten Aktien gewinnbringend verkauft werden. Ziel eines jeden Investors ist es, möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften und möglichst viel vom Gewinn behalten zu können. Hierbei helfen unter anderem niedrige Steuern. Je niedriger die Steuern, desto mehr bleibt vom Gewinn und desto größer ist der Hebel, um mehr Kapital zu reinvestieren. Bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahren wird der Zinseszinseffekt immer wichtiger und hierbei spielen die Steuern eine erhebliche Rolle.

In diesem Artikel geht es um die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen auf der Ebene von natürlichen Personen sowie juristischen Personen. Welche Unterschiede kommen zum Vorschein und lohnt es sich sogar, den gesamten Aktienhandel / Optionshandel bzw. Vermögensaufbau im Rahmen einer GmbH durchzuführen?

Hinweis: Der Beitrag beinhaltet Werbeinhalte. Zudem werden steuerliche Aspekte thematisiert, welche nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden sind. Für garantiert rechtssichere Auskünfte kontaktiere bitte Deinen Steuerberater, denn für folgende Informationen wird keinerlei Garantie übernommen.

Natürliche Personen

Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen werden in Deutschland mit der Abgeltungssteuer besteuert.

Seit 2009 wird von den Finanzinstituten die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten. Aus diesem Grund ist die Abgeltungssteuer als Quellensteuer zu verstehen. Die Erträge aus Kapitalvermögen werden direkt an ihrer Quelle steuerlich erfasst und an den Fiskus abgeführt. Die Abgeltungssteuer wird auch oftmals Kapitalertragssteuer genannt, denn vor 2009 mussten die Kapitalerträge in der Steuererklärung eigenständig erklärt werden. Die Begriffe sind objektiv betrachtet also gleichbedeutend.

  • Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
  • Solidaritätszuschlag liegt in Deutschland bei 5,5%.
  • Kirchensteuer wird nur einbehalten, wenn eine Angehörigkeit der katholischen oder evangelischen vorliegt. Sie beträgt 9%, außer in Bayern und Baden-Württemberg (8%)

Hieraus ergibt sich eine Gesamtbesteuerung von ca. 28%. Für Nicht-Kirchenmitglieder beläuft sich die Gesamtbesteuerung auf 26,37%.

Wie werden ausländische Kapitalerträge steuerlich behandelt?

Befindet sich die eigene Bank im Ausland, muss die Abgeltungssteuer ebenfalls auf Kapitalerträge bezahlt werden. Das übernimmt nicht mehr die Bank, sondern muss eigenständig über die Steuererklärung veranlasst werden. Als Depot- oder Kontoinhaber einer ausländischen Bank, bist Du also gesetzlich dazu verpflichtet, die im Ausland erzielten Erträgen in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. Dies spielt unter anderem bei P2P-Plattformen (Bondora Go & Grow) sowie dem Optionshandel (Reseller ESTABLY) eine Rolle.

Bei ausländischen Kapitalerträgen ist ebenfalls die Quellensteuer und das Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung. Wenn beispielsweise Dividenden aus dem Ausland bezogen werden (z.B. Dividende von Coca-Cola), dann behält sich die USA als Quellenstaat als erste Instanz die Steuern ein. Um eine anschließende Doppelbesteuerung in Deutschland zu vermeiden, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA sowie vielen anderen Ländern.

Nice 2 Know: Freistellungsauftrag einrichten!

Kapitalerträge können aktuell bis zu 801€ (bei Ehepaaren 1.602€) steuerfrei vereinnahmt werden. Jeder weitere darüber liegende Euro wird mit dem oben beschrieben 26,37% bzw. 28% besteuert. Das Geld kann nach Belieben auf verschiedene Banken verteilt werden, sodass es zu jeder individuellen Situation passt. Ab dem Jahr 2023 soll der Freistellungsauftrag zudem auf 1.000€ bzw. 2.000€ angehoben werden.




Verlustverrech-

nungsgrenze

Seit dem 01.01.2021 gilt eine Verlustverrechnungsgrenze von 20.000€

Diese Gesetzesänderung und der folgende Abschnitt betrifft nur Termingeschäfte, zu welchen der Optionshandelgehört. Speziell für Termingeschäfte hat der Gesetzgeber seit Anfang des Jahres eine Neuerung gemäß §20 Einkommenssteuergesetzt veröffentlicht. Leider zum Nachteil vieler Anleger. Ziel dieser Änderung ist es, die Attraktivität von Spekulationen zu verringern. In meinen Augen hat der Optionshandel jedoch nichts mit Spekulation zu tun.

Der Gesetzgeber hat die steuerliche Nutzung von Verlusten stark eingeschränkt und somit viele Strategien unattraktiv gemacht. Per Gesetz wurde der anrechenbare Verlust auf 20.000€ beschränkt. Strategien, bei denen gezielt auf hohe Gewinne und etwas geringere Verluste gesetzt wurde (z.B. Bullspread oder Iron Condor), werden hierdurch schnell unattraktiv. Auch diverse Absicherungsstrategien kommen hier schnell an ihre Grenzen. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass kaum noch mit der gezielten Inkaufnahme von Verlusten gehandelt wird. Das ist unter anderem ein Grund, warum auch ich mich persönlich auf die einfachste Form der Optionsgeschäfte fokussiere: die Stillhaltergeschäfte.

Das Einkommenssteuergesetz

Im Gesetz (§ 20 EStG) heißt es „Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden“. Ferner steht dort vereinfacht „Verluste aus Kapitalvermögen … dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen … und mit Einkünften … ausgeglichen werden; … nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen …  und mit Einkünften … verrechnet werden dürfen.“

Das bedeutet sinngemäß, dass Verluste aus Termingeschäften auch nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden dürfen. Zudem ist die Verlustverrechnung auf 20.000€ beschränkt. Diese dürfen beim Übersteigen der 20.000€ zwar in die Folgejahre vorgetragen werden, sind aber auch hier wiederum nur auf die 20.000€ beschränkt.

Beispielrechnung mit der Gesetzesänderung

Anleger X erzielt im Jahr 2021 ganze 40.000€ Gewinn und 60.000€ Verlust durch Termingeschäfte. Daraus ergibt sich ein Verlust von 20.000€ für das Steuerjahr 2021. Nach der alten Regelung, wäre in diesem Beispiel kein Gewinn und demnach auch keine Steuerzahlung angefallen.

Die neue Regelung sieht aber nun vor, dass nur 20.000€ Verlust angerechnet werden können. Anleger X hat somit einen Gewinn von 20.000€ (40.000€ – 20.000€) erzielt und muss diese auch versteuern. Die restlichen 40.000€ nicht genutzten Verluste (60.000€ – 20.000€) können auf die folgenden zwei Jahre mit jeweils maximal 20.000€ gestreckt werden.

Zwischenfazit zur Besteuerung des Privatvermögens

Als natürliche Person müssen Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt werden, sodass eine Steuerlast von ca. 26%-28% vorliegt. Bei Termingeschäften – wie dem Optionshandel – spielt zudem die Verlustverrechnungsgrenze von 20.000€ eine Rolle.

Die GmbH

Die juristische Person: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zuvor war die Rede von einer natürlichen Person und deren steuerlichen Behandlung. Es gibt in Deutschland aber auch die Möglichkeit, als juristische Person zu agieren. Die bekanntesten Formen sind beispielsweise die GmbH oder die AG. Für juristische Personen ergeben sich wiederum neue Rechte und Pflichten, welche unter anderem auch mit dem Steuerrecht zu tun haben. Hierdurch entstehen ganz neue Steuermodelle, von denen auch die Kapitalerträge betroffen sind. Zudem gilt im gewerblichen Bereich nicht die Verlustverrechnungsbeschränkung. Die interessante Frage ist nun, ob als natürliche Person oder als juristische Person weniger Steuern auf Kapitalerträge gezahlt werden müssen? Wie so oft heißt die Antwort: es kommt drauf an. Aber alles der Reihe nach.

Spätestens seit der Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist das Interesse nach einer Trading GmbH, Spardosen GmbH, Sparschwein GmbH, vermögensverwaltenden GmbH etc. gestiegen. All diese umgangssprachlichen Begriffe bezeichnen jedoch die gleiche Rechtsform: die GmbH. Das Grundprinzip für einen solchen Schritt ist allerdings fast immer gleich: Das private Vermögen wird in die GmbH eingebracht, um Steuer- und Kostenoptimierung zu betreiben. Solange das Geld nicht wieder aus der GmbH entnommen wird, unterliegt es nur geringen steuerlichen Abgaben und es kann wiederum mehr Geld reinvestiert werden. Der Zinseszins kommt also deutlich stärker zur Geltung. Zudem können vielerlei Kosten geltend gemacht werden. Vereinfacht gesagt: Mit einer GmbH kann im Vergleich zur natürlichen Person mehr Kapital aufgebaut werden, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.

Die Besteuerung einer GmbH

Der Gewinn einer GmbH unterliegt einheitlich der Körperschaftssteuer von 15% zzgl. Soli von 5,5% und demnach einem Steuersatz von 15,825%. Eine GmbH ist kraft Rechtsform immer ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer leitet sich aus der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% sowie dem örtlichen Hebesatz der Kommune ab. Für Köln liegt der Hebesatz beispielsweise bei 475%. Daraus ergibt sich für eine GmbH in Köln eine Gewerbesteuerschuld von 16,625%.

Die Gesamtbesteuerung für eine in Köln ansässige GmbH liegt also bei 32,45%. Im direkten Vergleich zur Gesamtbesteuerung einer natürlichen Person mit 26,375% ist die GmbH also um knapp 6% schlechter gestellt. Wieso sollte sich eine GmbH da denn lohnen? Weil Ausnahmen die Regel bestätigen…




Kapitalerträge in der GmbH

Veräußerungsgewinne von Aktien werden mit ca. 1,5% besteuert

Werden Aktien verkauft und hieraus ein Gewinn erzielt, müssten diese theoretisch mit den genannten 32,45% versteuert werden. Hier kommt jedoch die erste Ausnahme ins Spiel und es fällt nur eine Gesamtbesteuerung von knapp 1,5% an. Richtig, nur 1,5% anstatt 32,45%.

Gemäß §8b II Körperschaftsteuergesetz heißt es Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft … außer Ansatz.“ Außer Ansatz bedeutet, dass keine Steuern anfallen würden. Allerdings hebt der Gesetzgeber diese Steuerfreiheit in §8b III KStG wieder teilweise auf und sagt „Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen“. Zusammenfassend bedeutet das, dass sämtliche Veräußerungsgewinne aus Aktien zu 95% steuerfrei sind und nur 5% als nicht abziehbare Betriebsausgabe versteuert werden müssen.

Beispielrechnung zum Veräußerungsgewinn von Aktien

  • Der Einkaufspreis einer Aktie liegt bei 1.000€
  • Verkauft wird die Aktie bei einem Kurs von 2.000€
  • Der Veräußerungsgewinn liegt bei 1.000€
  • Bei einer 5% (nicht abziehbare Betriebsausgaben) Besteuerung innerhalb der GmbH, ergeben sich 50€ Besteuerungsgrundlage
  • Auf diese 50€ fällt die reguläre Steuerlast von 32,45% (KStG + GewSt) an
  • Ergebnis: 16,225€ Steuern bzw. 1,62%

Dividenden werden mit der regulären Steuerlast von knapp 30% besteuert

Dividenden hingegen werden steuerlich „normal“ gehandhabt und unterliegen der gesamten Steuerlast von 32,45%. Im Vergleich zur Steuerlast von 26,375% im Privatvermögen, ergibt sich hieraus ein Nachteil von ca. 6%. Für mich persönlich wäre das ein großer Nachteil, da ich privat neben dem aktiven Optionshandel eine passive Dividendenstrategieverfolge und die Dividenden meine zweitgrößte Nebeneinkommensquelle sind. Apropos Optionshandel.

Optionsgewinne werden mit der regulären Steuerlast von knapp 30% besteuert

Aus Termingeschäften stammende Kapitalerträge werden ebenfalls steuerlich „normal“ behandelt und müssen mit dem Satz von 32,45% voll versteuert werden. Wie bei den Dividenden, liegt also auch hier ein Nachteil bei der Besteuerung vor. Allerdings gilt das nur bei vereinnahmten Prämien (Stillhaltergeschäfte), denn sobald via Covered Call die eingebuchten Aktien gewinnbringend verkauft werden, greifen wiederum die 1,5% auf Veräußerungsgewinne. An dieser Stelle kommt zusätzlich die anfangs besprochene Verlustverrechnungsgrenze ins Spiel, welche auf der Ebene der GmbH keine Rolle spielt. Deutlicher wird das mit folgender Beispielrechnung:

Beispielrechnung zur Versteuerung von Optionsgewinnen

Innerhalb der GmbH:

  • Erträge aus Optionsgeschäften: +100.000€
  • Verluste aus Optionsgeschäften: -80.000€
  • Steuerlicher Gewinn: +20.000€
  • Auf die Besteuerungsgrundlage von 20.000€ fällt die reguläre Steuerlast von 32,45% an
  • Ergebnis: Steuerliche Belastung von 6.490€ und ein Gewinn von 13.510€ nach Steuern

So sieht es innerhalb der GmbH aus, wenn die Verluste vollständig anerkannt werden. Wie würde das Ergebnis bei einer Privatperson aussehen, wenn die Steuerlast sinkt und die gesetzliche Verlustverrechnungsgrenze greift?

Innerhalb des Privatvermögens:

  • Erträge aus Optionsgeschäften: +100.000€
  • Verluste aus Optionsgeschäften: -80.000€
  • Positiver Cashflow von 20.000€
  • Aufgrund der Verlustverrechnungsgrenze werden nur 20.000€ Verluste anerkannt. Die restlichen 60.000€ Verlust können mit jeweils 20.000€ auf die drei Folgejahre verteilt werden.
  • Also ergibt sich ein steuerlicher Gewinn: +80.000€
  • Auf die Besteuerungsgrundlage von 80.000€ fällt die reguläre Steuerlast (ohne KiSt) von 26,375% an
  • Ergebnis: Steuerliche Belastung von 21.100€ und ein theoretischer Gewinn von 58.900€ Gewinn nach Steuern. In Wirklichkeit existiert dieser Gewinn jedoch nicht, denn der anfängliche positive Cashflow von 20.000€ wird durch die Steuer in Höhe von 21.100€ vollständig ausgeglichen. Die Privatperson muss zusätzlich sogar noch 1.100€ mehr an Steuern zahlen, als in Wirklichkeit vereinnahmt wurde. Es findet eine Übersteuerung statt.
Finanzdenken Steuerlasten

Zwischenfazit zur Besteuerung einer GmbH

Wie Du siehst, kann pauschal nicht gesagt werden, ob sich eine GmbH lohnt. Es hängt immer mit der eigenen Strategie, den langfristigen Zielen sowie der Höhe des Kapitals zusammen. In den obigen Beispielen zeigt sich, dass eine Buy & Hold Dividendenstrategie eher weniger geeignet ist, sofern nur auf den Cashflow abgezielt wird. Werden die Aktien allerdings auch öfter mal verkauft, könnte sich die GmbH mit ihren 1,5% Steuern an dieser Stelle schon wieder lohnen. Beim Optionshandel könnte sich eine GmbH wiederum lohnen, sofern sich die Verluste regelmäßig über 20.000€ befinden und/oder es auch Einnahmen aus Veräußerungen gibt. Eine gute Übersicht zu allen Steuersätzen findest Du hier.

Doch nicht nur die Besteuerung sollte bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Eine GmbH bedeutet nämlich auch viel Aufwand und laufende Fixkosten. Die GmbH sollte also zum einen dazu beitragen, dass effektiv weniger Steuern gezahlt werden und zum anderen sollten die Einnahmen so hoch sein, dass sich hieraus auch noch die Kosten der GmbH decken lassen. Schauen wir uns dafür genauer an, welcher Aufwand und welche Kosten mit einer GmbH zusammenhängen.

Aufwand & Kosten

Welcher Aufwand kommt bei einer GmbH-Gründung auf mich zu?

Anfangs muss überlegt werden, für welchen Zweck die GmbH gegründet werden soll. Der eigentliche Zweck und die mögliche Rentabilität wurden zuvor bereits ausgiebig erläutert. Steht der Entschluss zur Gründung fest, müssen Firmenname und Unternehmensgegenstand formuliert werden. Anschließend muss das Stammkapital festgelegt werden, wobei dieses bei einer GmbH mindestens 25.000€ beträgt. Zur Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister reicht vorerst eine Einlage von 12.500€ aus. Es folgen Musterprotokoll bzw. Gesellschaftsvertrag und der anschließende Termin zur Beurkundung beim Notar. Die GmbH benötigt zudem ein eigenes Geschäftskonto sowie Depot. Nachdem das Gewerbe angemeldet und die GmbH steuerlich erfasst wurde, kann der Betrieb gestartet werden.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Gründung vollzogen und es folgt ein fortlaufender Aufwand aufgrund der GmbH. Hierunter ist unter anderem die Dokumentation und Buchführung sowie Bilanzierung zu verstehen. Vieles hiervon kann bzw. sollte ein Steuerberater übernehmen, was allerdings mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Welche Kosten kommen bei einer GmbH auf mich zu?

Hier muss zwischen den Gründungskosten und den fortlaufenden Kosten unterschieden werden. Hierbei spielt es ebenfalls eine Rolle, ob eine Ein-Personen-GmbH oder Mehr-Personen-GmbH gegründet wird. Relevanter ist an dieser Stelle die Ein-Personen-GmbH, da das Privatvermögen zuvor auch eigenständig verwaltet wurde.

Gründungskosten

  • Stammkapital: Das Stammkapital von 25.000€ sind keine Gebühren oder Kosten. Es ist ein Bestandteil des Eigenkapitals und kann daher für den Kauf von Wertpapieren benutzt werden.
  • Notarkosten: Wird ein Musterprotokoll verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag beglaubigt und die Handelsregisteranmeldung durch den Notar durchgeführt werden. Zusätzlich fallen einige Kostenpauschalen für Post, Kommunikation und Dokumente an. Die Notarkosten liegen ungefähr bei 750€-850€.
  • Amtsgebühren: Der verpflichtende Handelsregistereintrag kostet 150€ und die Gewerbeanmeldung zwischen 10€-65€. Die Amtsgebühren belaufen sich demnach auf etwa 180€.
  • Gesamtkosten: Ca. 930-1.030€

Laufende Kosten

  • IHK-Gebühren: 160€ jährlich
  • LEI (Legal Entity Identifer) ca. 65€ jährlich
  • Ggf. Versicherungen (z.B. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Geschäftskontogebühren: ca. 100€ jährlich.
  • Ggf. Depotgebühren für das Geschäftsdepot. Kostenfrei bei meinem Geschäftspartner ESTABLY + verbesserte Konditionen (siehe hier)
  • Steuererklärung, Buchhaltung und Jahresabschluss durch Steuerberater oder theoretisch eigenständig. Hierzu folgende Info:

Die Bilanzierung lässt sich im Rahmen einer operativen GmbH mit dem nötigen Wissen und der Zeit gegebenenfalls eigenständig stemmen. Kosten für Buchhaltungssoftware und die eBilanz liegen theoretisch bei etwa 250€ – 350€ jährlich. Die hier thematisierte vermögensverwaltende GmbH zielt jedoch auf den Handel von Wertpapieren ab. Eine eigenständige Wertpapierverbuchung ist ohne Vorkenntnisse allerdings kaum möglich. Bei einer einzelnen Aktie können beispielsweise schon fünf oder mehr Verbuchungen pro Jahr nötig sein. Hier kommen Kauf, Verkauf, Dividenden (bei amerikanischen Unternehmen zudem eine quartalsweise Ausschüttung), Währungsumwandlungen oder Gebühren ins Spiel. Gerade bei Termingeschäften werden ausländische Broker benötigt und die Kontoauszüge oder Steuerbescheinigungen bilden die benötigten Daten in der Regel nicht ab. Hinzu kommen unterschiedliche Verlustverrechnungskreise, Steuersätze sowie Teilfreistellungen bei Fonds. Je mehr Werte im Depot enthalten sind oder Trades durchgeführt werden, desto komplexer wird das Verbuchen. Für einen Laien ist die Wertpapierverbuchung demnach kaum in Eigenleistung zu stemmen. Aus diesem Grund kann keine unkomplizierte und seriöse Gegenüberstellung mit Kostenangaben gemacht werden.

In den meisten Fällen bleibt nur der Weg über einen Steuerberater. Jedoch ist nicht jeder Steuerberater mit der korrekten Wertpapierverbuchung vertraut und es wird ein auf Kapitalvermögen spezialisierter Steuerberater benötigt. Die Kosten für einen spezialisierten Steuerberater variieren sehr stark und hängen unter anderem vom Umsatz bzw. Gegenstandswert, Handelsaktivitäten und der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Stundenlöhne liegen hier oft bei 350€ oder mehr. Da Steuerberater in der Regel nach Arbeitszeit (Stundenlohn) und nicht pauschal bezahlt werden, steigen die Kosten aufgrund der händischen Wertpapierverbuchung stark an. Auch an dieser Stelle können keine seriösen Kostenangaben gemacht werden, da die Kosten von der Anzahl der Titel, Dividenden, Trades etc. abhängt.




Ride Capital

Ab wann lohnt sich denn nun eine GmbH?

Bevor ich mich persönlich intensiver mit der GmbH-Gründug beschäftigt habe, habe ich sehr oft pauschale Aussagen wie

  • „eine GmbH lohnt sich erst ab einem Vermögen von 200.000€“ oder
  • „Die Einnahmen müssten bei mindestens 2.000€ im Jahr liegen, sonst lohnt sich das alles nicht“ gehört.

Mittlerweile können wir solche Aussagen viel besser einordnen und selbstbewusst sagen, dass solche pauschalen Antworten schlichtweg falsch sind. Besonders die Wertpapierverbuchung spielt bei den Kosten eine entscheidende Rolle und hier variiert der Kostenfaktor aufgrund individueller Handelsaktivitäten sehr stark. Einen interessanten Einblick gibt an dieser Stelle jedoch der Aktienrechner von Ride Capital.

Finanzdenken Ride Aktienrechner

Neben Zahlen und Fakten kann sich die Entwicklung des Vermögens sowie die unterschiedliche Steuerbelastung angezeigt werden lassen. Hieran wird schnell ersichtlich, ob sich der Wechsel hin zu einer vermögensverwaltenden GmbH lohnen könnte.

RIDE Gründungs-Service und Admin-Service

Ride bietet aber nicht nur den Aktienrechner an, sondern fokussiert sich auf den Service rund um die GmbH. Sie übernehmen nahezu den gesamten Gründungsprozess, sodass Du nur einmal eigenständig zum Notar gehen musst. Das spart Zeit und Nerven, damit Du Dich schneller und vollständig auf das Tagesgeschäft konzentrieren kannst. Der Gründungs-Service über RIDE Capital kostet 2.299€.

Neben dem Gründungs-Service kann Ride auch ein längerfristiger Partner werden und die gesamte Verwaltung der GmbH übernehmen. Das bedeutet, dass Jahresabschluss, Steuererklärung, Wertpapierverbuchung etc. alles über Ride abgewickelt wird. Auch hier können wieder Zeit und Nerven gespart werden. Da es für alle Leistungen pauschale Preise gibt, sind Kosten für Dich transparent und zu 100% kalkulierbar. Dieser Service muss natürlich bezahlt werden und startet ab 1.799€.

Bevor es zu meinem Fazit geht, habe ich noch ein YouTube-Video von RIDE Capital, in welchem sie näher auf den Optionshandel innerhalb der GmbH eingehen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

PGlmcmFtZSB0aXRsZT0iWW91VHViZSB2aWRlbyBwbGF5ZXIgMSIgc3JjPSJodHRwczovL3d3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbS9lbWJlZC9BMUxBNDcxeTVsVT93bW9kZT10cmFuc3BhcmVudCZhdXRvcGxheT0wIiB3aWR0aD0iNDAwIiBoZWlnaHQ9IjQwMCIgYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuIGFsbG93PSJhdXRvcGxheTsgZnVsbHNjcmVlbiI+PC9pZnJhbWU+

Neu: Lernkurs zum Optionshandel

Finanzdenken Optionshandel Werbebild

Optionshandel verstehen & umsetzen können = Cashflow!

Der Optionshandel wird als „Königsdisziplin“ an den Finanzmärkten bezeichnet. Und daher bin ich sehr froh und stolz, Dir diesen Lernkurs anbieten zu können. Kein überteuertes Coaching, sondern kompaktes Wissen, um direkt handlungssicher ins TUN zu kommen. Dieser Kurs zeigt Dir, wie Du mit einfachen und dennoch effektiven Strategien einen ortsunabhängigen und nachhaltigen Cashflow generieren kannst – und das zu jeder Marktphase. Du lernst die Grundelemente des Optionshandels und explizit die Strategie der Stillhaltergeschäfte. Anhand von Richtlinien und Richtwerten wird Dir eine genaue Vorgehensweise erklärt, welche Du nach Deinem eigenen Risikomanagement anpassen kannst. Neben Bildern aus der Praxis, zeige ich Dir anhand von drei Live-Videos, wie mögliche Optionsgeschäfte durchgeführt werden können. Am Ende dieses Kurses weißt Du, wie Du anfängst, worauf Du achten musst, welche Fallstricke es gibt und wie Du bereits nach wenigen Tagen Deine ersten Einnahmen erzielen kannst.

Weitere Informationen zum Lernkurs erhältst Du hier.

Fazit

Lohnt sich denn nun eine vermögensverwaltende GmbH? Es kommt drauf an!

Im direkten Vergleich zur natürlichen Person, können mit einer GmbH Steuern gespart werden. Punkt. Besonders beim Trading (Aktiengewinne mit 1,5%), aber auch beim Optionshandel (Verlustverrechnungsgrenze) kann sich eine GmbH durchaus lohnen. Es bleibt demnach mehr Gewinn übrig, welcher sich im Laufe der Jahre mithilfe des Zinseszins vervielfachen kann. Zudem können viele private zweckdienliche Ausgaben in die GmbH verlagert werden (z.B. Laptop, Handy, Fahrzeug, Zeitschriften, Fachbücher, Internet, Telefon, Seminare, TWS Abo´s etc.). Dem gegenüber stehen allerdings die hohen Kosten und der Aufwand einer GmbH.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die private Lebensplanung. Die Vorteile der GmbH kommen erst richtig zur Geltung je länger sie existiert und sich die Gewinne verzinsen können. Umso später das Geld aus der GmbH entnommen wird, desto besser. Es wäre fatal, wenn das Geld vorzeitig benötigt wird. Apropos Geld aus der GmbH entnehmen: Dieser Punkt ist ebenfalls sehr spannend und hier bieten sich verschiedene Konstellationen an. Denn auch an dieser Stelle spielen die Steuern wieder eine wichtige Rolle. Das Thema würde allerdings den aktuellen Rahmen sprengen und wird daher in einem späteren Beitrag erneut behandelt. In einem späteren Beitrag finden dann auch die interessanten Themen der Holding oder atypischen Beteiligung ihren berechtigten Platz.

Für mich persönlich…

… ist der Schritt in eine GmbH zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und ich handle profitabler, wenn ich weiterhin als natürliche Person mit meinem Privatvermögen agiere. Drei Gründe sprechen aktuell gegen die Gründung einer GmbH:

  1. Mit der Dividendenstrategie liegt mein Fokus auf Value-Aktien, um von dem stetigen Cashflow der Dividenden zu profitieren. Hieraus ergeben sich gleich zwei Nachteile. Der Aktienkurs von Value-Aktien steigt in der Regel nicht stark an und sie können nicht regelmäßig gewinnbringend verkauft werden. Das widerspricht auch dem Prinzip der Dividendendynamik und steigender persönlicher Dividendenrendite.
  2. Der zweite Nachteil ergibt sich aus den Dividenden selbst, denn diese werden in der GmbH höher besteuert, als im Privatvermögen.
  3. Bleibt nur noch der Optionshandel als meine größte Nebeneinkommensquelle. Aktuell rolle ich vermehrt, als das ich mit Covered Calls und der Wheel-Strategie arbeite und von den 1,5% profitieren könnte. Meine Verluste kommen bis dato auch noch nicht an die 20.000€ Grenze heran, um hieraus ein Vorteil ziehen zu können.

Ich müsste einen aktiveren Ansatz fahren, um weitere Gewinne zu erzielen. Für das aktive Trading fehlt mir aktuell allerdings die Zeit und Muße mich einzuarbeiten. Den einzigen aktiven Ansatz, den ich aktuell verfolge, ist der Optionshandel. Für diesen benötige ich aber glücklicherweise tatsächlich keinen hohen Zeitansatz (effektiv ca. 2-3 Std. pro Woche). Allerdings erziele ich mit meinem Optionsdepot eine grandiose Rendite und handele hier mit immer größeren Summen. Aus diesem Grund will ich nicht ausschließen, dass auch die Verluste weiter ansteigen können und sich die GmbH in Zukunft lohnen könnte. Abschließend möchte ich Dich gerne auf meinen Lernkurs „Einführung in den Optionshandel“ aufmerksam machen, welcher bereits über 100 Teilnehmer zählt. Am Ende dieses Kurses weißt Du, wie Du anfängst, worauf Du achten musst, welche Fallstricke es gibt und wie Du bereits nach wenigen Tagen Deine ersten Optionseinnahmen erzielen kannst.

Wie stehst Du persönlich zu einer vermögensverwaltenden GmbH? Hast Du Dich hier schon mal näher mit beschäftigt oder handelst sogar schon im Rahmen einer Trading GmbH?

Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen schreibe mir doch gerne in die Kommentare.

Ich wünsche Dir einen inspirierenden Tag! Bleib gesund!

Alex

Disclaimer

Risikohinweis und Haftungsausschluss – Werbung

Der Autor ist an manchen der genannten Unternehmen beteiligt (Transparenzhinweis). Alle von mir veröffentlichen Informationen und Zahlen, Einschätzungen und Bilder sind von mir nach besten Wissen und Gewissen erstellt worden. Aufgrund dessen übernehme ich keine Gewähr, Garantie, Haftung oder Zusicherung für die Richtigkeit. Alle Beiträge stellen weder eine Anlageberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Optionen oder anderen Finanzinstrumenten dar. Das Investieren in Wertpapiere, Optionen oder anderen Finanzinstrumenten ist grundsätzlich mit Risiken behaftet und kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Bei den beworbenen Links handelt es sich um Affiliate-Links, d.h. Dir entstehen hierdurch keine Nachteile und ich erhalte lediglich eine Provision für die Vermittlung.